Im Trauerfall

Was ist zu tun, wenn ein Sterbefall eintritt?

Sofern ein Sterbefall in einem privaten Haushalt eintritt, ist umgehend ein Arzt, möglichst der Hausarzt, zu verständigen. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, hierfür wird der Personalausweis des Verstorbenen benötigt.

Liegt Ihnen die Todesbescheinigung vor und der Arzt hat einen natürlichen Tod bescheinigt, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, so dass wir den Termin zur Abholung des Verstorbenen in unsere eigene Verstorbenenhalle sowie einen Termin für das persönliche Trauergespräch abstimmen können.

Tritt der Tod in einem Krankenhaus, Hospiz, Senioren- oder Pflegeheim ein, kümmert sich die Verwaltung darum, dass ein Arzt die Todesbescheinigung erstellt. In diesem Falle können Sie direkt mit unserem Institut Kontakt aufnehmen.

Zur Vorlage beim zuständigen Standesamt um den Sterbefall beurkunden zu lassen, benötigen wir die folgenden Urkunden im Original.

Familienstand Geburtsturkunde Heiratsurkunde/Familienbuch Sterbeurkunde Ehepartner Scheidungsurteil
Ledig X      
Verheiratet X X    
Vewitwet X X X  
Geschieden X X  

X

Sollten Urkunden nicht mehr vorhanden sein, so sind wir bei der Beschaffung behilflich.
Ferner sollten Sie zu unserem Gespräch folgende Unterlagen bereithalten:

  •     Krankenkasse
  •     Gesetzliche und betriebliche Renten
  •     Sterbegeld- und Lebensversicherungen
  •     Sachversicherungen

Wir sprechen mit Ihnen gemeinsam ab, welche Institutionen wir für Sie benachrichtigen bzw. welche Anträge wir für Sie stellen können bzw. dürfen und welche Angelegenheiten Sie selbst regeln müssen.



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